UK First Fintech Limited (UKFF) – Liste der Verbote

UKFF hat sich verpflichtet, in unserem gesamten Finanzökosystem die höchsten Standards in Bezug auf Compliance, Sicherheit und Integrität einzuhalten. Diese UKFF-Verbotsliste beschreibt die Kategorien von Geschäftsaktivitäten, Ausgabeverhalten und geografischen Standorten, die bei der Nutzung der Dienste von UKFF entweder eingeschränkt oder verboten sind. Die UKFF-Verbotsliste gilt für alle Partner, Plattformen und Endnutzer (z. B. Karteninhaber), die mit den Produkten und Systemen von UKFF interagieren.

I. Verbote für Karteninhaber
A. UKFF-Karten können nicht an Karteninhaber ausgestellt werden, die in den folgenden Ländern wohnen oder dort gemeldet sind:

Weißrussland
China (Festland)
Kuba
Indien
Iran
Irak
Israel
Myanmar
Nepal
Nicaragua
Nordkorea
Russland
Syrien
Türkei
Venezuela
Vietnam
UKFF unterstützt weder die Registrierung noch die Kartennutzung in Ländern, in denen erhöhte rechtliche, regulatorische oder sanktionsbezogene Risiken bestehen. Karteninhaber in Ländern, die auf internationalen Beobachtungslisten stehen (z. B. der „Grauen Liste“ der FATF), bedürfen einer Einzelfallprüfung und der ausdrücklichen Genehmigung durch die Compliance-Leitung von UKFF.

B. UKFF-Karten dürfen unter keinen Umständen an Unternehmen ausgestellt werden, die in den folgenden Geschäftsbereichen tätig sind:

  1. Unternehmen, die illegale oder streng regulierte Tätigkeiten ausüben, darunter unter anderem:

Vertrieb illegaler Substanzen oder kontrollierter Drogen ohne entsprechende Genehmigung
Menschenhandel, Prostitution oder Begleitdienste
Verkauf von gefälschten oder nicht autorisierten Waren
Pyramidensysteme, Ponzi-Schemas oder andere betrügerische Praktiken
Herstellung oder Verbreitung illegaler digitaler Inhalte (z. B. Kinderpornografie)

  1. Plattformen für die Mittelbeschaffung im Wahlkampf oder für Spenden

C. UKFF-Karten können an Unternehmen mit den folgenden Geschäftsmodellen ausgestellt werden, sofern diese verstärkte Prüfungs- und Genehmigungsanforderungen erfüllen, wie beispielsweise den Nachweis einer Lizenz, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und strenge interne Kontrollmechanismen:

  1. Gelddienstleister (MSBs) und Überweisungsdienste
  2. Kryptowährungsplattformen und -börsen
  3. Wohltätigkeitsorganisationen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs)
  4. Edelmetallhändler
  5. Online-Inhalte oder Plattformen für Content-Ersteller (z. B. Streaming auf Abonnementbasis oder Trinkgeldzahlungen)
  6. Regulierte Glücksspiel- oder Fantasy-Sport-Anbieter

II. Ausgabeverbote
A. UKFF-Karten können in den folgenden Ländern nicht zum Bezahlen verwendet werden:

Kuba
Iran
Nordkorea
Russland
Syrien
Venezuela
Die Nutzung der Karte ist in jedem der oben aufgeführten Länder untersagt, unabhängig davon, ob es sich bei dem Karteninhaber um eine juristische oder eine natürliche Person handelt.

B. UKFF-Karten können nicht für folgende Arten von Einkäufen verwendet werden:

Kauf oder Handel mit digitalen Währungen
Drogenbezogene Käufe, darunter Marihuana, Cannabis, CBD und Schwarzmarktartikel
Zahlungen auf Dark-Web-Marktplätzen oder für Hacking- bzw. Cyberkriminalitätsdienste
Internetapotheken, die nicht zugelassen sind oder außerhalb regulierter Rechtsräume tätig sind
Schusswaffen, Munition oder Sprengstoffe (Unternehmen)
Gefahrstoffe und Chemikalien ohne ordnungsgemäße behördliche Genehmigung
Escort-Dienste oder ähnliche Plattformen
Nicht lizenzierte oder illegale Auktionsseiten
Nicht regulierte Kreditvergabe oder Zahltagskredite
Datenvermittlungsdienste, insbesondere im Zusammenhang mit nicht autorisierten personenbezogenen Daten
Kauf oder Handel mit gefährdeten Arten oder Produkten aus Wildtieren